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Strafprozeßvollmacht

Den Rechtsanwälten Lutz Geißler, Johannes Koepsell, Volker Schneider, Tim Geißler, Andreas Jäger, Oliver Schöning, Frank Brüne, Florian Hupperts und Holger Syldath, Morianstr. 3, 42103 Wuppertal, wird in der Bußgeldsache/Strafsache/Privatklagesache
 
 
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wegen


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Vollmacht zur Verteidigung und Vertretung, insbesondere auch in meiner Abwesenheit, in allen Instanzen erteilt. Der Verteidiger ist gemäß § 350 Absatz 1 StPO vom Hauptverhandlungstermin zu benachrichtigen.
Der Bevollmächtigte soll ausdrücklich ermächtigt sein:

  1. Rechtsmittel einzulegen und zurüchzunehmen sowie auf solche zu verzichten, Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art, namentlich auch solche von Urteilen und Beschlüssen, mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen
     
  2. Sich durch einen anderen vertreten zu lassen
     
  3. Zu Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Ursachen und sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen
     
  4. Strafanträge zu erstellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen
     
  5. Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen
     
  6. Nebenklage zu erheben
     
  7. Zur Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahrung und zur Stellung der dazu erforderlichen Anträge
     
  8. Zur Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten
     

  9. -----------------------------------------------------------------------------
     
  10. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, daß der Emailverkehr zwischen den Rechtsanwälten und ihm grundsätzlich unverschlüsselt erfolgt. Eine Verschlüsselung der Nachrichten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch hin. In diesem Fall erfolgt der verschlüsselte Datenaustausch mit den von den Rechtsanwälten verwendeten Verschlüsselungsprogramm.

 

Wuppertal, den 

 

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Datum und Unterschrift